Allgemeine Geschäftsbedingungen
COLORbyte.de
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten bei jeder
Beauftragung von Martin Schütter COLORbyte.de, im folgenden
"Auftragnehmer" genannt, zur Erstellung von Websites und den damit
verbundenen Leistungen.
(2) Der konkrete Umfang und Inhalt einer Website wird durch eine
individuelle Vereinbarung bestimmt.
(3) Die Vertragsparteien arbeiten bei der Planung und Erstellung
der Website eng zusammen und unterrichten sich unverzüglich bei
Eintritt von vertragsrelevanten Ereignissen.
§ 2
Allgemeine Verpflichtungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des
Auftraggebers eine gebrauchs-taugliche Website zu erstellen und je
nach Vereinbarung auf den jeweiligen Server zu übertragen oder dem
Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu
stellen.
(2) Zu Aktualisierungen der Website ist der Auftragnehmer nur
verpflichtet, wenn ein gesonderter Auftrag dazu gegen zusätzliche
Vergütung vom Auftraggeber erteilt wird.
(3) Besondere Pflichten treffen den Auftragnehmer in der
Planungs- und der Fertigstellungsphase gemäß §§ 3 und 4.
(4) Die Website wird auf die heutige, standartmässige Grösse von
1024 x 768 Pixel optimiert und für die Betrachtung im
Internetexplorers Version 6 ausgerichtet. Aufgrund anderer
Bildschirmauflösungen und Browserversionen können leichte
Abweichungen in der Betrachtung der Website entstehen.
(5) Die Optimierung für Suchmaschinendienste gilt nur für den
deutschsprachigen Raum und wird auf die Searchengine von Google
ausgerichtet. Weitere Optimierungen für andere Suchmaschinen,
insbesondere anderer Länder sind nach Absprache gesondert zu
vergüten.
§ 3
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer für die
erfolgreiche und rechtzeitige Erstellung der Website auf die
umfassende Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen ist. Unbeschadet
der im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist dieser daher
verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Ausführung des Projekts
bestmöglich zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber hat insbesondere alle einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken,
Logos, Tabellen etc. wenn nicht anderweitig vereinbart in digitaler
Form auch ohne besondere Aufforderung dem Auftragnehmer vorzulegen.
Die Realisierungszeit der Erstellung verzögert sich entsprechend,
falls der Auftraggeber nachträgliche Änderungswünsche
hat, oder nicht rechtzeitig die Inhalte dem Auftragnehmer liefert.
§ 4
Vergütung
(1) Der Auftraggeber ist zur Entrichtung der vereinbarten
Vergütung verpflichtet. Die Vergütung wird von den Parteien je nach
Umfang der Website individuell vereinbart. Sie versteht sich immer
zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Bei Erteilung des Auftrags wird vom Auftraggeber eine Anzahlung
in Höhe von 50 % der ver-einbarten Vergütung entrichtet. Der Restbetrag
wird mit den restlichen 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung
gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung
fällig.
(3) Die Vergütung für Aktualisierungen der Website wird bei
Erteilung eines entsprechenden War-tungsvertrages nach Stundenbasis
oder Pauschalangebot bestimmt. Die Zahlung erfolgt durch
Überweisung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers.
(4) Zusätzliche Vergütung ist auch nach Maßgabe von § 5 Abs. 2
und § 6 Abs. 5 bei späteren Änderungen zu zahlen.
§ 5
Verpflichtungen der Vertragsparteien in der Planungsphase
(1) Bei Abschluss des Webdesign-Vertrages oder innerhalb einer
angemessenen Frist danach verpflichten sich die Parteien, einen
Plan für den Umfang und Struktur der Website gemeinsam zu
erstellen. Dazu gehört auch die Bestimmung, auf welchen Browser die
Website optimiert werden soll. Die im Plan enthaltenen Vorgaben
bezüglich Anzahl der Webseiten, Grafiken, Bilder, Links etc. sind
verbindlich für beide Parteien.
(2) Bei der Planerstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle
seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich Umfang, Inhalt und Gestaltung
der Website zu äußern, die schriftlich festgehalten und Teil des
Webdesign-Vertrags werden. Spätere Änderungen, die einenMehraufwand
zum Angebot erfordern, werden zusätzlich vergütet.
(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer innerhalb einer
angemessenen Frist nach der Planerarbeitung die für die Erstellung
der Website erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder etc.) zu liefern.
Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung der
Inhalte verlängern sich die vereinbarten Fertigstellungsfristen
entsprechend.
§ 6
Verpflichtungen der Vertragsparteien in der
Fertigstellungsphase
(1) Nach Lieferung der in § 3 Abs. 2 genannten Inhalte hat der
Auftragnehmer innerhalb von 3 Wochen einen ersten Entwurf der
Website vorzubereiten und dem Auftraggeber vorzulegen.
(2) Damit die Website den Wünschen und Vorstellungen des
Auftraggebers möglichst genau entspricht, sind beide Parteien zur
Rücksprache während des Erstellungsprozesses verpflichtet. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Website benötigten
Informationen zur Verfügung zu stellen.
(3) Nach Vorlage des ersten Entwurfs hat der Auftraggeber
innerhalb einer angemessenen Zeit seine Änderungswünsche zu äußern,
die nach einer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail) durch
den Auftragnehmer verbindlich werden.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Änderungen
je nach Umfang und Aufwand und Machbarkeit in einem angemessenem
Zeitraum vorzunehmen und dem Auftraggeber vorzulegen (zweiter Entwurf).
(5) Änderungen des zweiten Entwurfs, die über das normale Maß
hinausgehen, sind zusätzlich auf Stundenbasis zu vergüten. Dasselbe
gilt für Änderungen, die durch die verspätete oder unvollständige
Mitwirkung (Lieferung der benötigten Inhalte und Informationen)
erforderlich werden.
§ 7
Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die nach Einarbeitung der Änderungen
gemäß § 4 Abs. 4 oder 5 fertiggestellte, im wesentlichen vertragsgemäße,
Website abzunehmen.
(2) Die Abnahme erfolgt in der Regel schriftlich durch einen Erstellungsschein.
(3) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Website
nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer schriftlich gesetzten angemessenen
Frist abnimmt oder wenn die Website 7 Tage im Internet präsent ist.
(4) Im Anschluss an die Abnahme hat der Auftragnehmer die Website
auf den jeweiligen Server zu übertragen, es sei denn, es wurde eine
andere Form der Übergabe vereinbart.
(5) Die Abnahme von CMS-Systemen erfolgt direkt nach Übertragung
der Website auf den Live-Server des Auftraggebers oder ist gültig,
wenn die Website 7 Tage im Internet präsent ist.
§ 8
Urheberrechte an den Leistungsergebnissen
(1) Alle Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erbrachten
Leistungen (Website sowie selbst erstellte Bilder, Fotokollagen u.
ä.) stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftragnehmer räumt jedoch dem Auftraggeber ein zeitlich
und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an
diesen Leistungen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst
wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung
vollständig entrichtet hat.
(3) An geeignete Stellen werden in die Website Hinweise auf die
Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des
Auftragnehmers zu entfernen.
(4) Nach einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung können die
Urheberrechte an den genannten Leistungen auf den Auftraggeber
übertragen werden.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Kontrolle und
Gewährleistung von Text- und Bildmaterial, welches vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt und von ihm genehmigt ist.
§ 9
Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website nicht mit
Mängeln behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder erheblich mindern.
(2) Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel, die mittelbar oder
unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen Dritter zurückgehen.
Dasselbe gilt für Mängel, die aus einer nicht vereinbarungsgemäßen
Veränderung, Bearbeitung oder Nutzung der Website, insbesondere
Eingriffe am Quelltext, durch den Auftraggeber oder eines Dritten
herrühren, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass die in
Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene
Veränderung, Bearbeitung oder vertragswidrige Nutzung verursacht
wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Mängel,
die auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige
oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder
von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den
Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter
detaillierter Beschreibung anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer wird Mängel beseitigen, die der Auftraggeber vor Ablauf
der Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemacht hat. Weist
jedoch der Auftragnehmer nach, dass kein Mangel vorlag, kann er
die Erstattung des Aufwandes für die vermeintliche Mängelbeseitigung
verlangen.
(5) Bei Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Auftraggeber
Wandelung oder Minderung verlangen. Die Wandelung ist
ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der
Website nur unerheblich mindert.
(6) Weitere Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen
nicht.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für den Erfolg
der Website.
(8) Der Anwender/Betrachter hat im Browser
(Betrachtungs-Software für Internetseiten) individuelle
Einstellmöglichkeiten, welche die Darstellungsweise der Seiten
verändern können. Die verschiedenen Browser haben ebenfalls zum
Teil unterschiedliche Darstellungsarten. Der Auftragnehmer
übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Website mit allen
Browsern völlig identisch dargestellt werden kann.
(9) Einträge in die Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache
mit dem Auftraggeber ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie für
eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste oder Wunschplatzierungen
übernommen werden.
(10) Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer verjähren nach Ablauf
von zwei Jahren ab Abnahme der Website.
(11) Nach erfolgreicher Liveschaltung der Website auf dem vom Kunden
zur Verfügung gestellten Webspace erfolgt die Abnahme der Website
durch den Kunden entweder in schriftlicher Form, oder durch Überweisung
des Restbetrages der Gesamtauftragssumme auf das Geschäftskonto
von colorbyte.de.
(12) Eine Gewährleistung für etwaige Sicherheitslücken
und den daraus möglicherweise entstandenen Folgen insbesondere
von CMS - Content Management Systemen kann auf Grund der Komplexität
nicht gegeben werden. Der Auftraggeber ist in jedem Falle nach Übergabe
der Website durch den Auftragnehmer allein für die Sicherheitsaspekte,
Backups und Sicherheits-Updates des Systemes und etwaigen Schutzmassnahmen
verantwortlich.
§ 10
Haftung des Auftragnehmers
(1) Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber -
gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der
Schaden:
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden
Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragsnehmers zurückzuführen
ist.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers nach Abs. 1 (a), ohne dass
Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen, wird auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesem Fall haftet der
Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch
maximal auf die Höhe des Vergütungsbetrags beschränkt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt der Website. Die Verantwortung
hier obliegt in vollem Maße allein dem Auftraggeber.
(4) Komplexe Content Management Systeme wie z.B. Joomla, welches
unter der GNU
GPL veröffentlicht wurde, bedürfen der kontinuierlichen
Weiterüberwachung und Sicherheitspflege durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sich mit
der Sicherheitsthematik dieser Systeme auseinander zu setzen und
eine geeignete Weiterpflege des eigenen, eingesetzten Systems in
einem Pflegevertrag zu veranlassen. Der Auftragnehmer und Ersteller
der Website, ist hierbei nicht für Schäden haftbar zu
machen, die durch sogenannte Hackerangriffe an dem System entstehen
könnten und eventuelle Folgekosten mit sich tragen.
§ 11
Haftung des Auftraggebers
(1) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung
in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9.Juni 1998 p.a. zu verlangen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt,
die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen
Vergütung einzustellen, ohne dass der Auftragnehmer in Verzug gerät;
vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall um die
Dauer des Zahlungsverzugs.
(2) Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitwirkung (Lieferung
der für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte) nicht
nach, so kann der Auftragnehmer gemäß § 642 BGB eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich
nach Dauer des Verzuges und Höhe der Vergütung.
(3) Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Auftragnehmer
darüber hinaus berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist
zur Nachholung der Handlung mit der Erklärung zu bestimmen, dass
er den Vertrag kündige, wenn die Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf
der Frist vorgenommen werde (§ 634 BGB).
(4) Stehen an der Seite des Auftraggebers mehrere Personen, so haften
sie als Gesamtschuldner.
(5) Nach Übertragung der Website auf den Webspace des Auftraggebers
durch den Auftragnehmer, obliegt die weitere Haftung der Website
einzig beim Auftraggeber.
§12
Subunternehmer
§12.1 Der Auftragnehmer ist befugt, die Vertragsleistungen oder
Teile davon durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
§12.2 Subunternehmer sind auf die in diesem Vertrag vereinbarten
Vertraulichkeitsregeln zu verpflichten.
§ 13
Rechte Dritter
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die gelieferten Inhalte
(Bilder, Texte etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der
Auftragnehmer unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
§ 14
Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen,
Regierungsmaßnahmen, unverschuldeter Strom- oder
Telefonanlagenausfall, unverschuldeter Ausfall von
Netzwerkverbindungen, Ausfälle im Internet, Serverausfälle,
Krankheit oder ähnliche vergleichbare Umstände, die von keiner
Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine
dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der
Leistung.
§ 15
Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche
Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet
sind oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind,
vertraulich zu behandeln.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach
Beendigung des Vertrages.
§ 16
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die
dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.
§ 17
Verschiedenes
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nicht Bestandteil des Vertrags.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist Frankfurt am Main.
(3) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen des Vertrages
bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform.
(4) Bei Zahlungsverzögerungen des Auftraggebers, die über das
normale Maß gehen, kann der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen
/ Website bis zum Zeitpunkt der Vergütung einfrieren. Dies gilt
auch für Ergänzungsleistungen / Wartungsarbeiten, die durchgeführt
wurden. Bei Nichterfüllung der ausstehenden Zahlung, kann der
Auftragnehmer die Website des Auftraggebers bis zur Erfüllung der
Zahlung sperren.
(5) Dem Auftragnehmer obliegt es im Normalfall, erstellte
Layouts / Designs der Websites für andere Zwecke weiter zu nutzen.
Ein Individualrecht des Auftraggebers an bestimmten Leistungen und
Designs wird daher in dem jeweiligen Auftrag explicit geregelt.
Designvorgaben des Auftraggebers bleiben selbstverständlich dessen
geistiges Eigentum.
Frankfurt, den 20.01.2010
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